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AGB - Richard Kaan, Autor, Speaker

AGB

Kaan GmbH bzw. Richard Kaan, MSc.MA.Ing 
A-8054 Graz, Kärntnerstrasse 355 
www.richardkaan.com bzw. kaan.at 
mail: office@richardkaan.com 
tel.: 0043 664 3400421 

 1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und Hrn. Richard Kaan bzw. der Kaan GmbH, in weiterer Folge als Auftragnehmer – bei selbst organisierten Veranstaltungen durch den Auftragnehmer auch als Veranstalter bezeichnet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Angebotsannahme (Auftragserteilung) gültige Fassung. Die aktuelle Version ist auf der Website des Auftragnehmers jederzeit einsehbar. 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei weiteren Beauftragungen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die gegebenenfalls aktuelle Version zur Anwendung kommen soll. 

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Inhaltlich gleichlautende 

Bestimmungen mit ähnlichen oder anderen Inhalten des Auftraggebers sind zugunsten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers zurückzustellen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber einen ähnlichen oder gleichlautenden Passus in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben hat. 

1.4. Bei Gruppen- sowie Dreiecksverträgen hat der Auftraggeber die teilnehmenden Personen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren, diese haben die AGBs ebenfalls vorbehaltlos zu akzeptieren. 

1.5. Mit der Beauftragung (Anmeldung) beziehungsweise dem Buchen einer Leistung wird ein Terminaviso fixiert (Terminreservierung) und damit ein Vertragsverhältnis begründet, indem der Auftragnehmer einen Zeitrahmen für den Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verfügung stellt. Es gilt als vereinbart, dass erst mit der (vollständigen) Bezahlung der entsprechenden Rechnung der anvisierte Termin tatsächlich für den Auftraggeber fix gebucht ist. Bis dahin kann der Auftragnehmer die Terminreservierung wieder aufheben und den Termin anderweitig in seinem Sinne verwenden. Ein Anspruch auf Termintreue entsteht somit erst durch die (vollständige) Bezahlung der Rechnung. Wird vorab jedoch eine Bezahlung nach Leistungserbringung schriftlich vereinbart, so entfällt dieser Punkt. 

1.6. Die angebotenen Leistungen können wahlweise in körperlicher und zeitlicher Präsenz an eine bestimmte Örtlichkeit, oder körperlich, zeitlich und räumlich getrennt online, über das Internet oder in besonderen Fällen auch in hybrider Form, durchgerührt werden. Auch in der Vergangenheit aufgezeichnete Formen zur elektronischen/digitalen Auftragserfüllung sind zulässig. 

1.7. Gegenstand des gebuchten Auftrages ist die vereinbarte Leistung und nicht die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolges. 

1.8. Vertragsschluss beziehungsweise Auftragsvereinbarung sowie Rechnungslegung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 

1.9. Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (mithin natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss dieses Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln). 

2.1. Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vereinbart. 

2.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben teilweise oder ganz durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 

3.1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer, dessen Personal und/oder beauftragten Dritter im Zusammenhang mit dem ggst. Auftrag geschaffenen Werken, verbleiben beim Auftragnehmer. Dies gilt für alle analoge, elektronische/digitale, ideelle und/oder physische Werke gleichermaßen. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die zur Auftragserfüllung und Leistungserbringung umfassten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 

3.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung allfälliger Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

4.1. Der Auftragnehmer haftet für allfällige Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. 

4.2. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens. 

4.3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden. 

4.4. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden direkt auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist. 

4.5. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 

4.6. Die vereinbarten Leistungen eines Auftrages können im Laufe des Auftrages jederzeit verändern und angepasst werden. Diese Änderungen bedürfen der Schriftlichkeit. 

4.7. Die Aufträge sind unvoreingenommen und im Grundsatz ergebnisoffen und prozessorientiert. Sie orientieren sich am Nutzen des Auftraggebers und behält darüber hinaus das Gemeinwohl im Blick. Einzig die teilnehmenden Personen bestimmen und verantworten ihr Wahrnehmen, Beurteilen, Entscheiden und anschließendes Handeln ebenso wie ihr Nicht-Handeln (Unterlassen). Es besteht stets das Prinzip der Freiwilligkeit und der Stopp-Regel. 

4.8. Es steht dem Auftragnehmer zu, Personen des Auftrages zu verweisen, wenn diese den allgemeinen und/oder spezifischen Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, oder den sicheren und geordneten Ablauf gefährdet oder auch nur stören. Auch Verweigerung zur Mitarbeit, Widerstand, öffentliche Beschwerden, Beleidigungen, Beschimpfungen und Unpünktlichkeit können als Störung gewertet werden und zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Ein Kostenersatz ist in diesen Fällen nicht möglich. 

4.9. Die körperlichen und geistigen Eignungen müssen durch den Auftraggeber beziehungsweise durch die teilnehmenden Personen selbst- und eigenständig, sowie über die gesamte Dauer des Auftrages sichergestellt sein (zum Beispiel Fitness, nüchterner Zustand, körperlicher, seelischer und geistiger Gesundheitszustand, etc.). Etwaige Abweichungen haben dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt zu werden. 

4.10. Die Arbeit des Auftragnehmers beruht ggf. auf der aktiven Teilnahme und Mitarbeit der teilnehmenden Personen. Eine Animation beziehungsweise Motivation der teilnehmenden Personen ist kein verpflichtender Teil der Arbeit des Auftragnehmers zur Erfüllung des Auftrages. 

4.11. Es gilt als vereinbart, dass – sofern vom Veranstalter eingefordert – die entsprechenden allgemeinen und/oder spezifischen Teilnahmebedingungen und der Haftungsausschluss spätestens unmittelbar zum Beginn der Leistungserbringung von den teilnehmenden Personen akzeptiert und gegebenenfalls (vor Ort) unterschrieben werden. Andernfalls ist eine Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen nicht möglich. Ein Kostenersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

4.12. Die allgemeinen und/oder spezifischen Teilnahmebedingungen und der Haftungsausschluss sind in eigenen Dokumenten verschriftlicht und werden als Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet, und entfalten dieselbe Verbindlichkeit. 

4.13. Besonderer Haftungsausschluss: Jede, an einer Veranstaltung teilnehmende Person, ist alleine für ihre Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse in ihrem Leben verantwortlich. Der Auftragnehmer kann unter keinen denkbaren Umständen hierfür verantwortlich/haftbar gemacht werden, wenn die teilnehmende Person Entscheidungen, Handlungen oder Arbeitsergebnisse in sein Leben und seine 

Geschäftsprozesse implementiert, die auf die durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers basieren. Der Auftragnehmer bietet keine professionelle medizinische, psychologische, rechtliche, soziale oder finanzielle Beratung an. 

4.14. Des Weiteren ist die Umsetzung des Datenschutzes beziehungsweise die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers stets auf der Website www.richardkaan.com bzw. www.kaan.at in ihrer aktuellen Form ersichtlich und kann dort stets eingesehen werden. Es gilt als vereinbart, dass an dieser Stelle eine zusätzliche Auflistung entfallen kann. 

5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

5.2. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

5.3. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

5.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dass sämtliche vorhandene Daten von Firmen und den teilnehmenden Personen für Datenanalysen, für die (teil-) automatisierte Verarbeitung und zum Zwecke von Informationsaussendungen aller Art zu verwenden. Falls keine weiteren Zusendungen jeglicher Art vom Auftraggeber gewünscht werden (Opt-Out), kann dies schriftlich an die Postadresse oder in elektronischer/digitaler Form geltend gemacht werden. Jedoch ist der Auftragnehmer berechtigt ab einem Jahr nach einem etwaigen mündlichen oder schriftlichen (elektronischen/digitalen) Opt-Outs im Einklang mit den Richtlinien des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung die Daten wieder zum Zwecke von Informationsaussendungen aller Art zu verwenden.

5.6. Mit der Anmeldung/Vertragsunterzeichnung wird vom Auftraggeber die Zustimmung dazu gegeben, dass sämtliche Bildrechte der bei der gebuchten Leistung erstellten digitalen Bilder (Fotos), Audio- und/oder Videodokumente beim Auftragnehmer liegen und das vorhandene Material frei zur Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in analoger Papierform und elektronischer/digitaler Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber vormalige, bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) verwendet werden kann. Dies gilt auch für das Personal des Auftraggebers.

5.7. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen des Auftragnehmers/Veranstalters akzeptiert jede teilnehmende Person, dass Audio- und/oder Videobeitrag sowie Fotos durch den Veranstalter aufgezeichnet werden können. Sie sind weiters damit einverstanden, dass der Auftragnehmer/Veranstalter und ihre Vertreter das Recht und die Erlaubnis solcher Bilder (Fotos), Audio- und/oder Videoaufnahmen besitzen, auch wenn diese Aufnahmen Namen, Gesicht, Stimmen, biographische Angaben oder Referenzen die teilnehmende Person umfassen, und dass der Auftragnehmer/Veranstalter diese Bilder (Fotos), Audio- und/oder Videoaufnahmen für Marketing, Werbung, Vertrieb oder andere Zwecke in allen Medien oder Formaten, online (elektronisch/digital) und/oder offline, jetzt oder später ohne weitere Entschädigung, Genehmigungen oder Informationen gegenüber der teilnehmende Person verwenden kann. Die teilnehmende Person ist sich bewusst darüber und akzeptiert, dass alle Aufnahmen Eigentum des Auftragnehmers bzw. des Veranstalters sind, diese alle exklusiven Rechte besitzen und die teilnehmende Person keine Entschädigung für die Nutzung der Bilder (Fotos), Audio- und/oder Videoaufnahmen, in denen die teilnehmende Person erscheint oder spricht, verlangt oder erwartet. 

5.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Betreuung des Auftraggebers und dessen Personal, sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in analoger Papierform und elektronischer/digitaler Form, auch jener in (teil-)automatisierter Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber vormalige, bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) das Logo des Auftraggebers in offiziellen Printmedien und/oder auf den vorhandenen Portalen im Internet der Firmen des Auftragnehmers zu verwenden (Referenzhinweis).

5.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Analysezwecke zur kontinuierlichen Verbesserung und zum Zwecke des Informationsgewinns über den Auftraggebers selbst (Kundenanalyse) Informationen bei vormaligen, bestehenden oder zukünftigen Geschäftsbeziehungen, beispielsweise in Form von Zusendung von Umfragen (Fragebögen, Feedback-Bögen, Informationen zu Veranstaltungsdaten, etc.) und üblicher Geschäftskorrespondenz (in analoger Papierform und elektronischer/digitaler Form), zu versenden. Die Informationsgewinnung ist auch in Form von Telefonaten oder über das Internet übertragene Videotelefonate möglich.

5.10. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Betreuung des Auftraggebers sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in analoger Papierform und elektronischer/digitaler Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Auftraggeber vormalige, bestehende oder zukünftige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) Zitate (Testimonials) und Rückmeldungen (Feedback) zur geleisteten Arbeit des Auftragnehmers in offiziellen Printmedien und/oder auf den vorhandenen Portalen im Internet der Firmen des Auftragnehmers unter Bekanntgabe des vollen Namens, Amtstitel/akademischen Graden, Position/Funktion, Abteilung und Firma des Auftraggebers zu verwenden. Alternativ können diese Daten auch in verkürzter Form angegeben werden.

5.11. Weitere Regelungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ersichtlich.

5.12. Die Speicherdauer sämtlicher physischer und elektronischer/digitaler Daten die im Rahmen der Auftragsanbahnung, des Auftrages beziehungsweise während der Leistungserbringung im Zusammenhang mit dem Auftraggeber entstehen, kann zumindest sieben Jahre andauern. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor Teile dieser Daten auch bereits früher zu löschen beziehungsweise zu vernichten.

6.1. Bei Auftragserteilung beziehungsweise Angebotsannahme der angebotenen Leistung durch den Auftraggeber, stellt der Auftragnehmer eine Honorarnote beziehungsweise eine Rechnung. Der jeweilige Auftrag ist erst bei Kontoeingang für den Auftragnehmer verbindlich; ein unterfertigter und übermittelter Vertrag alleine stellt noch keine fixe Buchung dar. 

6.2. Die Anbotsannahme kann schriftlich oder mündlich erfolgen, sowohl analog als auch digital. Schriftlichkeit ist allerdings zu bevorzugen. 

6.3. Das Honorar ist unabhängig vom zu erwartenden oder tatsächlich eingetretenen Ergebnis oder Erfolg des Auftrages fällig. 

6.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt Zwischenrechnungen beziehungsweise Teilrechnungen und Aborechnungen (Dauerrechnungen) zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit der Honorarnote beziehungsweise Rechnung durch den Auftragnehmer fällig. 

6.5. Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. 

6.6. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Diese Regelung entfällt, wenn eine Spesenpauschale schriftlich vereinbart wird. 

6.7. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 50 % des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 

6.8. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischen- oder Teilabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 

6.9. Die Zahlung des Honorars ist fällig, unabhängig davon, inwieweit das Ergebnis beziehungsweise der Erfolg vom Auftraggeber bewertet und verwertet wird. Die Zahlung kann ausschließlich in bar oder per Banküberweisung an den Auftragnehmer erfolgen. Als Währung wird ausschließlich der Euro anerkannt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer nach österreichischem Recht. 

6.10. Ein etwaiges Vorgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. 

6.11. Allfällige Vor- und Nachbereitungszeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, extra verrechnet. 

6.12. Die Honorare verstehen sich exklusive etwaiger Materialkosten, sofern dies nicht anders schriftlich vereinbart wird. 

6.13. Reisespesen inklusive etwaiger Übernachtungskosten werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einem prozentualen Pauschalbetrag des Honorarbetrages auf das Honorar aufgeschlagen. 

6.14. Bei Aufträgen die über eine Ausschreibung zustande kommen, gelten die gelisteten Preisangaben. 

6.15. Im Bedarfsfall können Ratenzahlungen vereinbart werden, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Kommt der Auftraggeber allerdings mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt seine Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Forderungen zu verweigern. Der Kunde bleibt weiterhin zur Entrichtung der vereinbarten monatlichen Beiträge verpflichtet. 

6.16. Im Falle einer Rücklastschrift, insbesondere wegen mangelnder Kontodeckung, sind die dadurch entstehenden Bankgebühren vom Kunden zu begleichen. 

6.17. Der Auftragnehmer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, seine Honorarnoten beziehungsweise Rechnungen in elektronischer/digitaler Form zu übermitteln. 

7.1. Bei Absagen durch den Auftraggeber bis 30 Kalendertagen vor Durchführung des gebuchten Auftrages werden 75 % des Honorars verrechnet. Bei späteren Stornierungen durch den Auftraggeber werden 100 % des vereinbarten Honorars und etwaige bereits angefallene Kosten in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Differenzbeträge werden zurückerstattet oder es wird einvernehmlich ein Ersatztermin gefunden. 

7.2. Bleibt die Bezahlung von bereits vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen durch den Auftraggeber aus, kommen kostenpflichtige Mahnungen zur Anwendung. Allfällig entstehende Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung sowie ggf. alle Gebühren, hat der Auftraggeber zu tragen. 

7.3. Der Auftragnehmer kann einen Auftrag absagen, wenn eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Der Auftragnehmer kann einen Termin auch dann kurzfristig absagen, sofern die 

Durchführung durch plötzlich eintretende, unvorhersehbare Ereignisse nicht möglich ist (zum Beispiel höhere Gewalt oder unzumutbare Arbeitsbedingungen). 

7.4. Bei Abbruch oder Unterbrechung eines Auftrages durch den Auftragnehmer nach dem Start der gebuchten Leistung aufgrund triftiger Gründe (zum Beispiel Schlechtwetter oder unzumutbare Arbeitsbedingungen) besteht kein Anspruch auf finanziellen Ersatz, kein Anspruch auf eine Kostenreduktion, kein Anspruch auf eine Gutschrift und kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Dasselbe gilt für Abbruch oder Unterbrechung eines Auftrages durch den Auftraggeber, unabhängig der Gründe die dazu geführt haben. 

7.5. Bricht ein oder mehrere teilnehmende Personen die gebuchte Leistung vorzeitig ab und verlässt die in Durchführung befindliche Leistung des Auftraggebers, so ist keinerlei Kostenerstattung möglich. Der Grund für den Abbruch durch die teilnehmende Person ist dabei unerheblich. 

7.6. „Null-Risiko-COVID“ Klausel: Kurzfristige Absagen oder Verschiebungen aufgrund von COVID setzen die genannten Stornoregelungen zugunsten des Auftraggebers außer Kraft. In diesem Fall sind keine Stornozahlungen erforderlich. Es bleiben lediglich die möglicherweise bereits geleisteten Spesen vom Auftraggeber zu ersetzen. Ein entsprechender COVID-Nachweis durch den Auftraggeber ist zu erbringen. 

8.1 Auftraggeber haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein Widerrufsrecht – siehe bitte die entsprechenden gesetzlichen Grundlangen. 

8.2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen und Online-Angeboten. Wünscht der Kunde im Rahmen von Online-Angeboten sofortige Leistung durch den Veranstalter, hat er schriftlich zu erklären, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Andernfalls wird die Leistung erst zu einem vereinbarten Zeitpunkt nach Vertragsschluss erbracht. 

8.3. Der bei der Veranstaltung teilnehmende Person steht kein individualvertragliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Jede Buchung ist damit verbindlich. 

8.4. Für die an den Verkaufsständen des Veranstalters an und/oder in den Räumlichkeiten erworbenen Produkte/Waren und Veranstaltungstickets besteht insbesondere kein Widerrufsrecht, weil diese als Verkaufsstände als `Geschäftsräume des Veranstalters´ gelten. 

9.1. Jeder Auftrag endet grundsätzlich mit dem Erbringen der angebotenen Leistung. Im Falle eines zeitlich oder mengenmäßig befristeten Vertrages beginnt das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und endet zum vereinbarten Zeitpunkt oder nach vollständiger Inanspruchnahme der angebotenen Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

9.2. Der Auftrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn … 

9.2.1. … ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder 

9.2.2. … über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder 

9.2.3. … berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners bestehen (selbst wenn noch kein Insolvenzverfahren eröffnet ist) und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet. 

10.1. Höhere Gewalt ist im Gesetz definiert und umfasst insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, und/oder des Verdachts der Durchführung von Anschlägen, Attentaten, 

Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Demonstrationen, Epidemie, Pandemie sowie witterungsbedingtes Schlechtwetter, oder auch eine behördliche/gerichtliche Anordnungen. 

10.2. Vermag ein Auftrag/eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer/Veranstalter die gebuchte Leistung/Veranstaltung auf andere Termine verschieben oder elektronisch/digital durchführen. 

11.1. Für den Fall von Streitigkeiten aus einem Auftrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des (österreichischen) Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. 

11.2. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden. 

12.1. Disposition und Regie für einen Bühnenauftritt müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen bzw. abgestimmt werden. 

12.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vortrag den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. 

12.3. Dem Auftraggeber sind Stil und Art des Vortrags des Auftragnehmers bekannt. 

12.4. Die Anmoderation habe tunlichst nach den Vorlagen und Vorgaben des Auftragnehmers zu erfolgen. 

12.5. Die vom Auftragnehmer übermittelten (technischen) Anforderungen für die Bühne und der Bühnentechnik (Technical Rider), haben eingehalten, und durch den Auftraggeber zeitgerecht vorbereitet zu sein. 

12.6. Die für die Veranstaltung erforderlichen Angaben (zum Beispiel Örtlichkeiten, relevante Personen, Zeiten, etc.) sind bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu übermitteln. 

12.7. Der Auftragnehmer erhält alkoholfreie Getränke vor, während und nach dem Auftritt kostenfrei und in ausreichender Menge zur freien Verfügung. 

12.8. Der Auftragnehmer erhält die von der Veranstaltung und über ihn erstellen digitalen Bilder (Fotos), Audio- und/oder Videodokumente unmittelbar nach der Veranstaltung in elektronisch/digital hochaufgelöster Form, vollkommen kostenfrei und frei für jegliche Verwendung und Verwertung durch den Auftragnehmer (uneingeschränkte Nutzungsrechte). Gilt auch für alle analogen Aufzeichnungen. Der Auftragnehmer hat überdies das Recht das dafür zuständige Personal hinsichtlich der Aufnahme vor der Veranstaltung beziehungsweise Bühnenauftritt hinsichtlich möglicher Motive zu instruieren. 

12.9. Bei schwerwiegender Nichteinhaltung der zuvor genannten Anforderungen steht es dem Auftragnehmer frei, bei vollem Honorar den Auftritt zu verweigern. 

12.10. Dem Auftragnehmer steht es zu, bei der Veranstaltung, sowie direkt bei seinen Auftritten, eigene Beratungs- bzw. Dienstleistungen und/oder Produkte zu bewerben, zu verschenken und zu verkaufen. Dies gilt auch für besondere Aktionen. 

13.1. Audio- und Videomitschnitte: Audio- oder Videomitschnitte sowie Fotos (in elektronischer/digitaler oder analoger Form) sind für alle Beteiligten gestattet. Im Falle einer Aufzeichnung durch den Auftraggeber 

gilt die Übermittlung der Rohdaten aller erstellten Medien, inklusive der Erlaubnis diese zukünftig für eigene Zwecke des Auftragnehmers verwenden zu dürfen, ausdrücklich als vereinbart. Der Auftragnehmer selbst wird gegebenenfalls ebenfalls Audio- und Videoaufnahmen seines Auftrittes erstellen und ist dazu berechtigt hierfür eigenes Personal zur Veranstaltung mitzubringen, welches kostenfreien Zugang zur Veranstaltung erhält. 

13.2. Promotionstand: Der Auftragnehmer ist es freigestellt, bei der Veranstaltung, beziehungsweise direkt am Veranstaltungsort einen Promotionstand inklusive Bücher, Promotion-Material, Werbemittel, etc. aufzubauen bzw. zu betreiben oder betreiben zu lassen. 

13.3. Weitere Informationen: Technical Rider, (Werbe-) Fotos, Pressetexte, Kurzbeschreibung und mögliche Einladungstext- und Beispieltext für die Anmoderation werden vorab durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Es ist ausschließlich die Verwendung dieser übermittelten Medien zulässig. Eine Bearbeitung der übermittelten Fotos aus Gründen der grafischen Harmonie von Werbemitteln des Auftraggebers ist jedoch auch ohne Rücksprache erlaubt. 

13.4. Etwaige Medienberichte über den Auftragnehmer werden diesem vom Auftraggeber, ohne weitere Anforderung, nach dem Erscheinen übermittelt. 

14.1. Alle in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Punkte gelten ebenfalls sinngemäß für online und/oder über das Internet übertragene Webinare, Videotelefonate und sonstiger Cloud- und IT-Lösungen usw. 

15.1. Das Impressum des Auftragnehmers ist stets auf der Website www.richardkaan.com oder www.kaan.at angeführt und kann stets eingesehen werden. Es gilt als vereinbart, dass an dieser Stelle eine zusätzliche Auflistung entfallen kann. 

16.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben des Auftrags gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 

17.2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

17.3. Der Auftragnehmer ist nur an die durch den Auftrag vereinbarten Bedingungen gebunden. 

17.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam beziehungsweise undurchführbar sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vereinbarungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder Bedingung beziehungsweise im Fall einer Lücke des Auftrags soll diejenige Bestimmung oder Bedingung treten, die der Zielsetzung beider Vertragspartner am ehesten entspricht. 

17.5. Es gilt österreichisches Recht, ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz, Österreich.